Skip to main content

Erste Hilfe für den Notfall

Es tritt eine Problem auf, aber es ist Sonntag…

Bei vielen Kleinigkeiten können Sie sich erstmal selbst helfen. Natürlich stehen wir Ihnen für jede Fragen zu den angegebene Öffnungszeiten zur Verfügung. Was Sie aber machen können, wenn wir nicht da sind, das sehen Sie hier.

Hilfe – was ist wenn …

… sich Brackets oder Band gelockert oder gelöst haben?

Wenn sich ein Bracket oder ein Band vom Backenzahn gelöst hat, aber noch mit dem Bogen verbunden ist, unternehmen Sie nichts. Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin bei uns. 
Hat sich das Bracket oder das Band vom Backenzahn vollständig gelöst, versuchen Sie, das Bracket/Band vorsichtig aus dem Mund zu entfernen. Wenn sich ein Band vollständig gelöst hat, steht der Bogen hinten sehr weit über. Bitte vereinbaren Sie auch in diesem Fall umgehend einen Termin bei uns.

… Bogenenden stören?

Bitte keine Selbstversuche, um ein störendes Ende zu kürzen (Verletzungsgefahr!). Soforttermin vereinbaren und die Zeit mit Schutzwachs überbrücken.

… Druckstellen, Scheuerstellen oder Zahnfleischentzündungen auftreten?

Versuchen Sie es zunächst mit Selbsthilfe: Spülen Sie mit Mundspüllösungen aus der Apotheke oder dem Drogeriemarkt; auch Kamillentee hilft.  Wenn in den nächsten ein bis zwei Tagen keine merkliche Verbesserung eintritt, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns.

… es Defekte an der herausnehmbaren Zahnspange gibt?

Wenn die Zahnspange mit zu stellender Schraube kippelt, nicht komplett über die Zähne geht oder die Zahnspange gebrochen ist. Bitte einen Termin in der Praxis vereinbaren.

…Drahtelemente verbogen sind, Druckstellen am Zahnfleisch oder Schmerzen an einzelnen Zähnen auftreten, Kunststoffanteile oder Drähte gebrochen sind?

Selbsthilfe ist hier nicht möglich. Bitte schnellstmöglich einen Termin in der Praxis vereinbaren.

…die Zahnspange nicht passt?

Wenn das Gerät nicht weiter getragen werden kann, ist das bisherige Behandlungsergebnis stark gefährdet. Bitte schnellstmöglich einen Termin in der Praxis vereinbaren, um die erforderlichen Korrekturmaßnahmen (möglicherweise auch eine Neuanfertigung) durchführen zu lassen.